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Fallmanagement nach Zuständigkeiten

Fallmanagement Geflüchtete

Fallmanagement Geflüchtete

Wir beraten anerkannte Geflüchtete und Asylberechtigte ab dem 25. Lebensjahr, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben.

Wir sind zuständig für Personen, die:

  • als Geflüchtete oder Asylberechtigte anerkannt sind,
  • das 25. Lebensjahr erreicht haben,
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten 
  • und keine mindestens einjährige Berufserfahrung in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland vorweisen können.

Angebote:

  • Beratung  zu Integrations- und Deutschkursen nach der Deutschsprachförderverordnung
  • Maßnahme zur Kompetenzfeststellung
  • Berufsorientierung und Zugangsvoraussetzung zu unterschiedlichen Berufsbildern
  • Beratung zu Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
  • Maßnahme für Sprache und Integration für den Arbeitsmarkt
  • Fortlaufende Integrationsbegleitung für Migranten und Migrantinnen

Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten und sind wie folgt zu erreichen.

Frau ProkopiakLeitung Fallmanagement Geflüchtete

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