Lernförderung
Lernförderung der Schulsozialarbeit Kinder ist ein Angebot im Rahmen von Bildung und Teilhabe für Schulkinder der Klassen 1 bis 4.
Die Nachhilfe kommt zum Kind
Die Lernförderung nach Bildung und Teilhabe (BuT) ist ein freiwilliges, außerschulisches Förderangebot für alle lernzielgefährdeten Schülerinnen und Schüler. Es wird in Zusammenarbeit mit der Schule, der Schulsozialarbeit Kinder und der Fachstelle Bildung und Teilhabe angeboten. Die Förderung findet in der Schule statt und richtet sich sowohl an Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach §28 SGBII haben, als auch an Selbstzahlende. Lehrkräfte ermitteln Schülerinnen und Schüler mit Lernförderbedarfen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern unterstützen die Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Antragsstellung. Es werden Lerngruppen von 4 bis 6 Kindern gebildet, die vorwiegend in Deutsch und Mathematik gefördert werden. Das Angebot gilt für ein Schuljahr.