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Militärflugplatz Erbenheim: Ergebnisse der Fluglärmberechnung liegen vor

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld war im Zuge des Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan festgelegt worden, dass Wohnungen nur in Bereichen geplant werden dürfen, in denen weder ein fluglärmbedingter Dauerschallpegel am Tag von Leq 55 dB(A), noch von einem Dauerschallpegel in der Nacht von Leq 50 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

Dies entspricht den Empfehlungen des Länderausschuss Immissionsschutz, die auch als Grundlage für die zivilen hessischen Flughäfen Frankfurt Main und Kassel-Calden für die Siedlungsbeschränkung dienen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat daraufhin mit der US Army die notwendigen Datengrundlagen für eine Prognose des zukünftigen Flugbetriebs erarbeitet und die Konturen des Siedlungsbeschränkungsgebiets für den militärischen Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim berechnet. Sie wurden gestern der zuständigen Regionalplanungsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt sowie nachrichtlich an die Stadt Wiesbaden übermittelt.

Damit ist die Grundlage für die planerische Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebiets um den militärischen Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zur Vorsorge vor Konflikten und Schäden durch die verursachten Lärmemissionen geschaffen. Innerhalb eines festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebiets ist die Planung bestimmter Nutzungen wie zum Beispiel von Wohnbebauung nicht möglich.

Die Ergebnisse der Berechnung des Landes zeigen, dass das im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld geplante Stadtquartier nur geringfügig von dem Bereich für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebiets berührt wird. Lediglich in einem kleinen Bereich im östlichen Teil des Entwicklungsgebietes nördlich der Siedlung am Fort Biehler ist die Siedlungsbeschränkung bei der weiteren Planung zu beachten.

Im Siegerentwurf der Büros Studio Wessendorf und DLA Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB aus dem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb, der Ende des vergangenen Jahres mit einer Preisgerichtsentscheidung abgeschlossen wurde, ist in dem betreffenden Bereich eine Bebauung nicht vorgesehen.

Zusätzlich hat das Ministerium die Kontur eines „erweiterten Vorsorgegebiets“ übermittelt, in dem bei der weiteren Planung des Ostfelds planerische oder bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm getroffen werden sollen. Dies wurde mit den besonderen Unsicherheiten bei der Prognose des zukünftigen militärischen Flugbetriebs und der Höhe der zu erwarteten einzelnen Schallereignisse begründet.

Im Zuge der anstehenden Rahmenplanung für das Stadtquartier wird die Landeshauptstadt Wiesbaden die Ergebnisse der Fluglärmberechnung im Sinne einer umfassenden Lärmvorsorge berücksichtigen.

Die Unterlagen mit den Ergebnissen der vom HMWVW vorgelegten Berechnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets und nachrichtlichen Vorsorgegebiets in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim werden zeitnah öffentlich einsehbar zur Verfügung gestellt.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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