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Pressemitteilungen

Wichtige Hinweise für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

In wenigen Tagen, am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Das Wahlamt informiert über alle wichtigen Hinweise zur persönlichen Abstimmung beziehungsweise für Wahlberechtigte, die bei der Bundestagswahl 2025 noch per Briefwahl abstimmen möchten.

Bestellung von Briefwahlunterlagen • Die Online-Bestellung von Briefwahlunterlagen über www.wiesbaden.de ist nur noch bis Mittwoch, 19. Februar, 12 Uhr, möglich. • Schriftliche Bestellungen, die erst kurz vor der Bundestagswahl versendet werden, können nicht mehr garantiert rechtzeitig bearbeitet werden. • Persönliche Bestellungen und Sofortwahl sind weiterhin möglich.

Persönliche Stimmabgabe vor der Wahl Wahlberechtigte, die sicherstellen möchten, dass ihre Stimme gezählt wird, können direkt vor Ort wählen:

Wahlbüro (Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau – gegenüber Bushaltestelle Dernsches Gelände) • Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr • Freitag von 9 bis 15 Uhr

Ortsverwaltungen • Wahlberechtigte in den Außenbezirken können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren regulären Öffnungszeiten wählen. • Alle Ortsverwaltungen (außer Auringen, Delkenheim, Medenbach und Schierstein) sind am Freitag, 21. Februar, mindestens von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Fristen für die Bestellung von Briefwahlunterlagen • Freitag, 21. Februar, 15 Uhr: Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu bestellen. Danach eingehende Bestellungen können nicht mehr bearbeitet werden. • Im Krankheitsfall: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt (Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss) ausgestellt werden. • Verlorene oder nicht zugestellte Wahlscheine: Falls Wahlberechtigte glaubhaft versichern, dass ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann am Samstag, 22. Februar, zwischen 10 und 12 Uhr im Wahlamt (Friedrichstraße 16) ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Rückgabe von Wahlbriefen • Wahlbriefe sollten umgehend zurückgesendet werden. • Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Wahlamt (Friedrichstraße 16) eingegangen sind, werden bei der Auszählung berücksichtigt. • Am Wahltag können Wahlbriefe noch direkt in den Briefkasten des Wahlamts eingeworfen werden.

Wählen im Wahllokal am Wahlsonntag • Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. • Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung (blau hinterlegt) zu finden. • Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht erhalten hat, kann trotzdem wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In diesem Fall ist jedoch ein Ausweisdokument erforderlich.

Hinweise zur Stimmabgabe • Beim Betreten des Wahlraums erhalten Wahlberechtigte ihre Stimmzettel. • Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme: - Erststimme: Wahl einer oder eines Direktkandidaten (linke Spalte, Schwarzdruck). - Zweitstimme: Wahl einer Partei über die Landesliste (rechte Spalte, Blaudruck). • Zusätzliche Markierungen oder Eintragungen machen den Stimmzettel ungültig. • Wer sich beim Ankreuzen verschrieben hat, kann beim Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel anfordern. Der alte muss nicht abgegeben werden.

Kontakt für Fragen: Wahlamt Wiesbaden, Friedrichstraße 16, Telefon (0611) 314501, Erreichbarkeit: auch am Wahltag bis 18 Uhr.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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