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Pressemitteilungen

Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden zugestellt - Briefwahlbestellung bereits möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die 185.000 Wahlberechtigten zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in den nächsten Tagen durch die Post verschickt. Das Wahlamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Durchsehen ihrer Post besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten, damit diese nicht versehentlich für Werbepost gehalten und entsorgt werden.

Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich während der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (3. bis 7. Februar 2025) mit dem Wahlamt, Telefon 0611 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann geprüft werden, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder ob gegebenenfalls ein Nachtrag vorgenommen werden muss. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wahlbenachrichtigungen innerhalb einer Familie nicht immer gleichzeitig zugestellt werden.

Für alle, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchten oder können, ist die Bestellung der Briefwahlunterlagen ganz einfach:

- Mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Der QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung wird eingescannt, um die Briefwahlunterlagen schnell zu bestellen. - Online unter www.wiesbaden.de: Die Unterlagen können bequem über den Link „Briefwahl“ in der „SERVICE-BOX“ bestellt werden. - Schriftlich: Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet.

- Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen ab 3. Februar 2025: 1. Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht am 22. Februar 2025); Freitag, 21. Februar 2025, von 9 bis 15 Uhr; 2. Ortsverwaltungen

Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Die Ortsverwaltungen (außer Auringen, Delkenheim, Medenbach und Schierstein) sind am Freitag, 21. Februar 2025, mindestens von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen können auch an einen Urlaubsort oder eine andere Adresse zugeschickt werden; sie werden weltweit verschickt. Zu beachten ist jedoch, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingehen.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der verkürzten Fristen nicht vor dem 3. Februar 2025 erfolgen. Das Wahlamt setzt alles daran, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu versenden. Dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen. Es wird um Verständnis gebeten; gegebenenfalls wird auf der Internetseite und in der Presse auf etwaige Verzögerungen hingewiesen.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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