Ordnungsamt
Führerschein zur Fahrgastbeförderung verlängern
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi, Mietwagen oder Ausflugsfahren wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Dokumente
Gebühren
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Bemerkung
Rechtsgrundlage
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Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen