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Ordnungsamt

Importfahrzeug anmelden

Bei der Zulassungsbehörde kann ein Kraftfahrzeug (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) zugelassen werden, das bereits in einem Nicht-/ EU-Staat zugelassen war oder das in einem Nicht-/ EU-Staat erworben wurde.

Sie erhalten für das aus dem Ausland importierte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, welches noch keine deutschen Fahrzeugpapiere besitzt, eine  Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Mit der Zulassung erhalten Sie unter anderem ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und dürfen es anschließend erst im Straßenverkehr bewegen, sobald die Nummernschilder am Auto fest montiert sind.

Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie müssen als Halterin oder Halter die Kfz-Steuern und die Kfz-Versicherung bezahlen. 

Importierte Gebrauchtfahrzeuge müssen nicht zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Importierte Neufahrzeuge, unter Vorlage EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC), müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Die Zulassungsbehörde behält sich vor in Einzelfällen die Vorfahrt anzuordnen.

Online-Services

Importfahrzeug anmelden

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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