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Ordnungsamt

Kraftfahrzeug-Verkauf mitteilen

Wird ein Kraftfahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.

Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.

An den Käufer ist auszuhändigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Bericht der Hauptuntersuchung und die bestehenden Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist).

Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.

Kraftfahrzeug-Verkauf mitteilen

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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