Ordnungsamt
Kraftfahrzeug-Verkauf mitteilen
Wird ein Kraftfahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.
Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.
An den Käufer ist auszuhändigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Bericht der Hauptuntersuchung und die bestehenden Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist).
Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.
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Bemerkung
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Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
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- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen