Ordnungsamt
Neufahrzeug anmelden
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde. Soll die Zulassung auf einen Gewerbetreibenden erfolgen ist die Zulassungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Betriebssitz der Firma befindet.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Online-Services
Kfz-Zulassung / Abmeldung online
Terminreservierung
Wunschkennzeichen reservieren
Abfrage Eingang finanzierter Fahrzeugdokumente
Voraussetzungen
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationseinheiten
Neufahrzeug anmelden
Anschrift
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
65201 Wiesbaden
Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen