Rote Dauerkennzeichen (06-er) werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und werden in der Regel für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben. Händler, die zum Besitz solcher Kennzeichen berechtigt sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft und Fahrtenbuch führen. Die Nutzung eines roten Dauerkennzeichens erfordert die Eintragung der Fahrzeuge im Fahrzeugscheinheft und der Fahrten im Fahrtenbuch. Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn es voll ist bei der Kfz-Zulassungsbehörde Wiesbaden getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft.
Eine Zuteilung / Verlängerung ist nur auf Antrag möglich.
Eine Vorsprache erfolgt nur unter vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder per E-Mail.
Kontaktaufnahme bitte per E-Mail an rdkwiesbadende
Bei Angabe einer Telefonnummer rufen wir Sie gerne zurück.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen acht bis zwölf Wochen
Dokumente
Ausgefüllter Antrag (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin im Original
aktuelle Gewerbeanmeldung (siehe Hinweise)
aktuelles Führungszeugnis (siehe Hinweise)
aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer, ehemalige Deckungskarte) für rote Dauerkennzeichen
Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass Stellplätze vorhanden sind
unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Gebühren
Gebühren für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen: 200 Euro
Gebühren für die Verlängerung: 150 Euro
Gebühren für ein neues Fahrzeugscheinheft: 15,60 Euro
Ein Fahrtenbuch kann gegen eine Gebühr von 2,50 Euro erworben werden.
Für die Abfrage des Führungszeugnis und dem Gewerbezentralregister fallen Gebühren von 26 EUR an.
Zahlungsarten
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Voraussetzungen:
Antragsteller/ Antragstellerin muss entweder eine Kfz-Werkstatt betreiben oder ein Kfz-Händler sein persönliche Antragsstellung, in Vollmacht wird nicht akzeptiert Firmensitz beziehungsweise Sitz der Zweigniederlassung in Wiesbaden Die Zuverlässigkeit des Antragstellers /der Antragstellerin muss gewährleistet sein; die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde. es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein
Bemerkung
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über zehn Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als zehn Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Für eine Zuverlässigkeitsprüfung werden ein aktuelles Führungszeugnis und ein Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Im Rahmen eines Neu- oder Verlängerungsantrags kann gegen eine Gebühr von 26 Euro die Anfragen durch die Zulassungsbehörde veranlasst werden. Oder Sie beantragen diese Auszüge persönlich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde oder unter www.bundesjustizamt.de.