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Ordnungsamt

Schädlinge bekämpfen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes nehmen Meldungen von Schädlingsbefall (Ratten, Schaben,..) entgegen und machen sich gegebenenfalls ein Bild vor Ort. Bei einem Schädlingsbefall auf privater Fläche stehen sie dem Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümern gerne beratend zur Seite, damit dieser möglichst schnell und effektiv die Bekämpfungsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen kann.

Vorbeugende Maßnahmen

  • Halten Sie die Müllplätze sauber und die Mülltonnen geschlossen.
  • Halten Sie Ihr Grundstück sauber und ordentlich, damit die Ratten kein Unterschlupf finden.
  • Entsorgen Sie keine Speisereste über die Toilette.
  • Lagern Sie gelbe Säcke und anderen Hausmüll an von Ratten unzugänglichen Orten. Dies gilt auch für Lebensmittel, Futtermittel oder Saatgut. Stellen Sie die gelben Säcke möglichst erst am Abfuhrtag an die Straße. 
  • Entfernen Sie regelmäßig Fallobst und legen Sie auf dem Kompost möglichst nur Grünabfälle. Achten Sie auf eine sachgemäße Kompostierung. 
  • Vermeiden Sie eine dichte, bodenbedeckende Bepflanzung. 
  • Lassen Sie für ihre Hunde oder Katzen keine Fressnäpfe im Freien stehen. 
  • Bei Geflügel oder Kaninchenhaltung auf ihrem Grundstück achten Sie auf Sauberkeit und entfernen Sie nach jeder Fütterung die Futterreste. 
  • Dies gilt auch für die Vogelfütterung. Hierin besteht nach unseren Erfahrungen die größte Gefahr eines Rattenbefalls. Vermeiden Sie eine übertriebene Fütterung und legen Sie kein Futter auf dem Boden. Ratten sind sehr gute Kletterer und können auch auf Bäume oder in die Vogelhäuschen gelangen. Auch hier immer alle Futterreste entfernen. Vorsicht auch bei Vogeltränken im Sommer. Wichtig: Bei einem Rattenbefall die Fütterung sofort einstellen!
  • Füttern Sie keine wildlebenden Tiere in Park- und Grünanlagen. 
  • Beachten Sie das Taubenfütterungsverbot. 
     

Bieten Sie den Ratten keinen Unterschlupf und keine Futterquellen. Sorgen Sie bitte mit dafür, dass die Ratten sich nicht wohl fühlen und setzen Sie die Untermieter auf Nulldiät. Ratten ziehen umso mehr Junge auf, je besser das Futterangebot ist. Bei Nahrungsknappheit werden die Weibchen sogar vorübergehend unfruchtbar. Die Population lässt sich daher direkt über das Futterangebot steuern.

 

Rattenbefall erkennen

  • Regelmäßige Sichtung von mehreren Ratten in einem lokalen Bereich.
  • Rattenkot - Wanderratten produzieren spindelförmigen Kot, der in Gruppen zusammen liegt. Der Kot von Hausratten ist dagegen im Durchschnitt weniger breit, dafür eher bananenförmig und mehr verstreut. Ist der Kot noch weich und glänzend, lässt dies auf einen aktiven Befall schließen. Dabei gibt die Menge des frischen Rattenkots einen Hinweis auf den ungefähren Umfang des Rattenbefalls. 
  • Nagespuren – Z.B. an Müll und Mülltonnen, an Obst, Gemüse, Pflanzen, an Elektrokabeln, etc. 
  • Rattenlöcher - Sie haben einen Durchmesser von ca. 5 bis 10 cm (Faustformel: Durchmesser einer Getränkedose). Je nach Untergrund ist am Rattenloch durch das Graben ein Haufen mit Erdaushub vorhanden. Achten Sie auf Löcher neben Regenfallrohren oder Kanaldeckeln. Dies könnte auf einen Schaden in der Hauskanalisation hindeuten. Häufig sind Rattenlöcher im oder beim Kompost zu finden. Einfache, geschlossene Komposter aus Plastik sind für Ratten kein Hindernis. Sehr gern werden auch Bauten unter Garagen, Gartenschuppen, gestapelten Brennholz oder Terrassen angelegt.
  • Schmierspuren - Im Haus bzw. im Keller benutzen Ratten häufig immer dieselben Laufwege. Dabei kommen die Körper der Ratten immer wieder mit den begangenen Flächen in Berührung, wobei Spuren von Körperfett hinterlassen werden. Dieses Körperfett bildet zusammen mit Schmutz- und Staubablagerungen die sogenannten Schmierspuren, die ein typisches Anzeichen für Rattenbefall sind.
  • Laufspuren - Bei Ratten im Garten sind die Erdbauten von Wanderratten meist in bewachsenen Böschungen aufzufinden und dort leicht an den Laufwegen zu erkennen, da durch häufiges Belaufen der Wege das Gras abstirbt und so den Weg zum Rattenbau weist.
  • Geruch - Rattenbefall erzeugt einen ammoniakähnlichen Geruch.
     

Maßnahmen bei einem Rattenbefall

  • Meldung beim Ordnungsamt (Kontaktdaten siehe unten).
  • Wenn ein Rattenbefall auf privatem Gelände vorliegt muss, gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (SchädlBekV), der Eigentümer die Bekämpfungsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen. Wir empfehlen aber immer einen geprüften Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Als Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer/Vermieter.
  • Liegt ein Rattenbefall im öffentlichen Bereich vor, übernimmt die Landeshauptstadt Wiesbaden die Bekämpfungsmaßnahmen in folgenden Bereichen:
     
    • öffentliche Straßen, Wege und Plätze
    • Grünanlagen und Bachläufe
    • Kanalnetz

In Fällen von nicht bekämpftem Schädlingsbefall werden Ordnungsverfügungen mit dem Ziel erlassen, die Grundstückseigentümerinnen/Grundstückeigentümer zur Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten.

Schädlinge bekämpfen

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Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

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Postfach 3920
65029 Wiesbaden

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Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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