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Amt für Zuwanderung und Integration

Prüfung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis)

Sie würden gerne dauerhaft in Deutschland bleiben? 

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie hat keine zeitlichen und räumlichen Beschränkungen und enthält die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, nutzen Sie bitte den Online-Service.

 

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich auch in einem anderen Staat der EU niederlassen können.

Online-Services

Prüfung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis)

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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