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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Behindertenparkplätze- Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen

Die Straßenverkehrsbehörde kann in Einzelfällen (beim Fehlen einer privaten Stellfläche und großer Parkraumnot) personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einrichten.

Hinweis: Antragsberechtigt sind nur der Antragsteller selbst als Fahrzeugführer oder ein im Haushalt lebender Angehöriger. 

Ein personenbezogener Behindertenparkplatz kann nur eingerichtet werden, wenn keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen und im Parkgebiet ein großer Parkdruck besteht, so dass regelmäßig in einer ortsüblich und fußläufig zumutbaren Entfernung kein freier Parkplatz gefunden werden kann.

Behindertenparkplätze- Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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