Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei
Behindertenparkplätze- Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen
Die Straßenverkehrsbehörde kann in Einzelfällen (beim Fehlen einer privaten Stellfläche und großer Parkraumnot) personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einrichten.
Hinweis: Antragsberechtigt sind nur der Antragsteller selbst als Fahrzeugführer oder ein im Haushalt lebender Angehöriger.
Ein personenbezogener Behindertenparkplatz kann nur eingerichtet werden, wenn keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen und im Parkgebiet ein großer Parkdruck besteht, so dass regelmäßig in einer ortsüblich und fußläufig zumutbaren Entfernung kein freier Parkplatz gefunden werden kann.
Dokumente
Organisationseinheiten
Behindertenparkplätze- Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 318495
- 0611 313912
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen