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Amt für Soziale Arbeit

Freizeitkarte - Beratung und Information

Die Wiesbadener Freizeitkarte richtet sich an Wiesbadener Familien mit mindestens 3 Kindern bis 18 Jahren, Alleinerziehende ab einem Kind bis 18 Jahren, Familien die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder im SGB II Bezug sind, Familien mit Pflege- oder Tageskind/kindern sowie Einzelpersonen im SGB XII oder AsylbLG Bezug.

Die Freizeitkarte wird pro Kalenderjahr beantragt und ausgestellt. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte. Die Gebühren für die Karte sind gestaffelt und können nicht rückerstattet werden.

Freizeitkarte - Beratung und Information

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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