Amt für Soziale Arbeit
Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen
Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden. Das Amt für Soziale Arbeit ist nur sachlich zuständig, wenn die beantragende Stelle ihren Sitz und ihr Tätigkeitsumfeld in Wiesbaden hat.
Dokumente
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Organisationseinheiten
Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden