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Amt für Soziale Arbeit

Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden. Das Amt für Soziale Arbeit ist nur sachlich zuständig, wenn die beantragende Stelle ihren Sitz und ihr Tätigkeitsumfeld in Wiesbaden hat.

Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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