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Bauaufsicht

Denkmalschutz und Denkmalpflege – Steuervergünstigungen und Zuschüsse

Eigentum verpflichtet. Da denkmalrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Immobilien oder anderen denkmalgeschützten Objekten unter Umständen erhöhte Kosten verursachen, gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs durch Steuervergünstigungen und Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen gibt es auch die Möglichkeit, den Erlass der Grundsteuer zu beantragen.

Alle Infos sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.wiesbaden.de/bauaufsicht: Steuervergünstigungen und Zuschüsse (Öffnet in einem neuen Tab)

Denkmalschutz und Denkmalpflege – Steuervergünstigungen und Zuschüsse

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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