Schulsozialarbeit Jugend
Welche Angebote, welche Inhalte und Aufgaben gehören zur Schulsozialarbeit Jugend und wie hat sich die Schulsozialarbeit Jugend seit 1977 entwickelt?
Schulsozialarbeit Wiesbaden
Schulsozialarbeit Jugend gibt es in Wiesbaden bereits seit 1977. Seit 1993 bildet sie in der Abteilung Schulsozialarbeit im Amt für Soziale Arbeit ein eigenständiges Aufgabenfeld der Jugendhilfe.
Die Gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII), insbesondere Paragraf 13 „Jugendsozialarbeit“.
Schulsozialarbeit richtet sich an junge Menschen, die im Laufe ihrer Schullaufbahn in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung Unterstützung benötigen. Dafür arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen nicht allein mit den Schülerinnen und Schülern, sondern auch sehr eng mit Lehrkräften und Erziehungsberechtigten zusammen.
Die vielfältigen Angebote, dazu gehören sozialpädagogische Gruppenangebote, Gesprächs- und Freizeitangebote ebenso wie Beratung, erfolgen in enger Kooperation mit Angeboten der Schulen, Angeboten im Stadtteil, Angeboten der Agentur für Arbeit und Bildungsträgern sowie den verschiedenen Bereichen des Amtes für Soziale Arbeit. Die Arbeit basiert auf festen Kooperationsvereinbarungen und Verfahrensreglungen. Sie erlauben eine verlässliche, professionelle Arbeit, in deren Mittelpunkt stets die Jugendlichen stehen.