Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen erstattet.
Am Freitag, 28. Februar, veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) einen Artikel mit dem Titel „Wiesbadens IT-Infrastruktur – Gravierende Sicherheitslücken entdeckt“, in dem vertrauliche Informationen aus einem internen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bericht der Konzernrevision zur Netzwerksicherheit der WIVERTIS GmbH enthalten waren. Die wiedergegeben Inhalte waren nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich, sodass der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Weitergabe durch eine oder mehrere Personen innerhalb der Verwaltung, städtischer Gremien oder sonstiger Dritter an die FAZ erfolgte.
Im Namen der Landeshauptstadt Wiesbaden hat Dezernentin Maral Koohestanian, Vorsitzende des Aufsichtsrats der WIVERTIS GmbH, nun Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen (Paragraf 353b StGB) sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt. Nach Paragraf 353b StGB macht sich strafbar, wer ein amtliches Geheimnis unbefugt an Dritte weitergibt, wenn dies den Interessen des Staates oder einer öffentlichen Stelle erheblich schaden kann. „Wir werden intern prüfen, wie es zu der Weitergabe vertraulicher Informationen kommen konnte und die erforderlichen Maßnahmen einleiten“, so Koohestanian.
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.