Durch den Erlass der Informationsfreiheitssatzung erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und Entscheidungen in der Wiesbadener Stadtverwaltung. Der Zugang ist nur möglich, wenn diese Informationen nicht einem Ausschlusstatbestand des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) unterliegen.
Der Informationsanspruch schafft Transparenz und erhöht die Verantwortlichkeit von Verwaltung und Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Kosten für eine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung
Für Anfragen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung werden Kosten nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden erhoben.
Die wesentlichen Bestimmungen lauten:
Mündliche Auskünfte, einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort sind kostenfrei. Für komplexere schriftliche Auskünfte kann eine Gebühr zwischen 10 und 500 Euro erhoben werden. Für die Anfertigung von Kopien bis DIN A3 können Kosten in Höhe von 0,20 Euro je Seite erhoben werden. Für die Vervielfältigung von Plänen oder Kartenwerken können höhere Kosten anfallen.
Die Gebühren werden auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so bemessen, dass die antragstellenden Personen dadurch nicht von der Geltendmachung ihrer Informationsansprüche abgehalten werden.