Amt für Zuwanderung und Integration
Visum verlängern (Touristen, Patienten, Geschäftsleute)
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum. Dies gilt für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) und für langfristige Aufenthalte über 90 Tage hinaus (nationales Visum).
Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Verlängerung bei der Ausländerbehörde
In besonderen Einzelfällen können Schengen-Visa verlängert werden, wenn humanitäre, schwerwiegende persönliche Gründe oder höhere Gewalt glaubhaft nachgewiesen werden können.
Termin
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Organisationseinheiten
Visum verlängern (Touristen, Patienten, Geschäftsleute)
Anschrift
Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden
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- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen