Inhalt anspringen
Leistungen zum Lebensunterhalt - Bürgergeld

Dieses Einkommen und Vermögen wird angerechnet

Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen grundsätzlich angerechnet und von den Bedarfen wie Regelbedarf und Kosten der Unterkunft abgezogen wird.
Vermögen verringert nach einer Karenzzeit den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise